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Sonntag 27.04.2008 15.00 Uhr
Gerechtigkeit und Justiz
Was ist Gerecht?
In der Wiedergabe einiger Wörterbücher wird es wie folgt definiert. „Zitat eines Deutschen Wörterbuches“
Gerechtigkeit
– Haltung, Entscheidung gemäß der bestehenden Gesetze bzw. entsprechend dem allgemeinen Rechtsempfinden.
- Etw., was als gebührend erachtet wird. „Zitat Ende“
Gerechtigkeit ist eine Empfindung und jeder empfindet sie anders. Ein Fanatiker pocht immer wieder auf sein Recht, wie er es empfindet und das Gesetz auslegt.
Das Gerechtigkeitsempfinden ändert sich mit der Zeit. Es geht mit der Zeit mit. Auch die Gesetze. Manch ein Gesetz ist veraltet und gilt heute wie vor zig Jahren.
Die Justiz soll das Gesetz anwenden. Sie halten sich aber nicht immer an die Gesetze sondern gehen mehr und mehr nach den Auslegungen. Palandt wird gern und oft zitiert. Auch andere Auslegungen werden gerne zitiert, wenn sie gerade passen.
Wo bleiben da die Gesetze? Gesetze sind nur Grundregeln – Maßstäbe wonach man handeln soll. So die Justiz. Der Richter macht es von der jeweiligen Politik abhängig. Er schiebt der jeweiligen Regierung den schwarzen Peter zu. Gerade wie es passt.
Vieles an Gerechtigkeit bleibt bei Auslegungen auf der Strecke. Besonders wenn ein Rechtsanwalt die Auslegungen gut lesen kann und die auch noch mit Beispielen unterlegt. Und sollte das auch bei den Haaren herbeigezogen sein. Immer wieder kann man lesen – es kommt auf den Anwalt an, wie gut er ist.
Ein guter bis sehr guter Anwalt wird sehr selten Richter oder Staatsanwalt. Ganz einfach er verdient in diesen Ämtern zu wenig. Auch sie werden von Menschen bekleidet. Diese Menschen, Richter, zeigen einem wer der Stärkere ist.
Am Ende der Kette steht immer der Richter. Sie müssen Entscheidungen treffen zwischen Staatsanwalt und Rechtsanwalt.
Es kommt beim kleinen Mann immer wieder die Frage auf, wer hat mehr Geld und Macht und wer hat die stärkeren Nerven? Hat das noch mit Gerechtigkeit zu tun?
Die Gesetze werden mit Füßen getreten. Dieses Empfinden kann dabei aufkommen. Aber die Gier hat auch seinen Mann / Frau gefunden.
Alles kann heute nicht mehr unter den Teppich gekehrt werden. Die Menschen informieren sich und der so genannte kleine Mann hat auch ein
Gerechtigkeitsempfinden. Davor kann auch die Justiz die Augen nicht ganz verschließen. Sie geben soviel zu, wie es der Richter zulässt. Es ist also ein Kreis der sich schließt.
Wir haben einen anderen Vorschlag, so ist es unter den Zielen zu lesen. – Zitat von unserer Homepage – es lautet:
„3. Justiz
Richter dürfen nicht mehr ernannt sondern müssen gewählt werden. Wir unterstützen die Forderung nach Sammelklagen. Wir unterstützen ebenfalls eine Änderung des Rechtsberatungsgesetzes.“
Mein Vorschlag geht weiter – die Richter werden für fünf Jahre gewählt und das maximal vier mal. Ein guter Richter, der im Namen des Volkes wirklich urteilt und nicht nur nach der Wirtschaft, dem Geld und den Politikern geht, kann wieder gewählt werden. Das wird von dem wirklichen Volk entschieden. Somit wäre auch die dritte Macht der Regierung weg. Sie gehörte dem Volk.
Staatsanwälte werden von der jeweiligen Regierung ins Amt gehoben. So sagt es auch der Name - Staatsanwalt -.
Darüber lässt sich auch diskutieren. In unserem Forum gibt es viel Platz.
Beitrag von C. Zank
Donnerstag 18.01.2007 20.30 Uhr
PeterHartz !
Man könnte sich totlachen wenn es nicht zum Weinen wäre.
Ein Mann namens Hartz kreierte die berühmt berüchtigten Hartz IV Gesetze, gefördert vom damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder, der jetzt als “Goldfinger“ im Bundeskanzleramt hängt und fast übergangslos nach dem Ende seiner Kanzlerschaft zu dem russischen Gasriesen Gasprom ins Management wechselte.
Zuvor jedoch wurde der Bau einer
Gaspipeline,
mit Krediten Deutschlands finanziert, durch die Ostsee beschlossen.
Ein Schelm wer böses dabei denkt.
Nun steht der Mann namens
Hartz vor
Gericht, allerdings nicht wegen der Hartz IV Gesetze die er verbrochen hat, nein, er war nur mit daran beteiligt Betriebsräte zu bestechen.
Wie?
Das steht ausführlich in jeder Zeitung.
Nach den neuesten Nachrichten braucht er sich aber keine Sorgen zu machen, wer etwas höher auf der Leiter steht, für den gilt der Grundsatz nicht, das vor dem Gesetz alle gleich sind, aber das ist uns allen ja auch schon bekannt. Es gibt eben immer welche die gleicher sind und somit dürfte er mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.
Das wiederum lässt unsere Justiz in einem etwas seltsamen Licht erscheinen, oder etwa nicht?
Na ja, nur keine Aufregung der nächste gleiche steht schon in den Startlöchern, er ist nur bisher noch nicht „geoutet“ worden.
Eigentlich könnte man sich ja jedes Kommentars enthalten, da es den Eindruck erweckt es geht immer so weiter und nichts ändert sich.
aber vielleicht zählt auch jeder Nadelstich, wenn irgendwann daraus ein Nadelkissen wird.
Beitrag von W. K.
Sonntag 18.12.2005 00.45 Uhr
Justizirrtum - Freispruch dank ZEIT-Recherche
Am Mittwoch wurde ein zu langjähriger Freiheitsstrafe Verurteilter wegen „erwiesener Unschuld“ freigesprochen. Die ZEIT-Reporterin Sabine Rückert hatte nachgewiesen, dass der angebliche Vergewaltiger das Opfer eines Kesseltreibens scheinbar Wohlmeinender geworden war. Sie kommentiert den glücklichen Ausgang des Wiederaufnahmeverfahrens
Zum besseren Verständnis, hier der Artikel aus 2002
Unrecht im Namen des Volkes
Eine junge Frau beschuldigt Vater und Onkel, sie vergewaltigt zu haben. Das Landgericht Osnabrück schickt die Männer für viele Jahre ins Gefängnis - ein Justizirrtum. Lehrstück über Richter, die im blinden Glauben an die Behauptungen eines Opfers die Fakten verkennen
Mehr Infos zu Justizirrtum
Montag 12.09.2005 11.00 Uhr
Ein Fall der Justizwillkür?!
Entscheiden Sie selbst
- erarbeitet von Christel Zank
Wie der Text zu werten und zu lesen ist -
Das farbig geschriebene im Text sind Bausteine aus Formulierungen des Schriftverkehrs - Schriftsätzen, Worte aus Gesetzblättern oder Zitate aus Ablehnungen und Beschlüsse der Gerichte.
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Information zu „Ein Fall der Justizwillkür“
Sie werden sich gefragt haben, „Was ist aus dem Fall der Justizwillkür geworden. Ist das endlich zum Abschluss gekommen? Oder hat die Organisation vergessen eine Information dazu zu geben.“
Eine Antwort hierauf gibt es. – Das Verfahren läuft noch immer. Die Justizwillkür ist noch immer in vollem Gange und Recht hat der Betreffende noch nicht erhalten.
Wir schreiben den 27.April 2008
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Allgemeines - Vorgeschichte
Der Leser weiß sicherlich, daß es schon 1990 um die Rente ging, die in der Zukunft nicht gesichert sei. Herr Blüm war damals noch Bundesminister für Arbeit und Soziales. So machten es Banken und Bauherren möglich, daß auch Ottonormalverbrauer mit kleinerem und kleinem Einkommen sich diese Fonds oder Kredite für eine solche Wohnung leisten konnten. Viele Menschen ließen sich davon anstecken, man schätzt die Zahl auf etwa 3 Millionen. Diese Menschen schlossen einen Fond ab oder kauften eine Immobilie (Wohnung) mit Hilfe von Banken. Diese Banken gingen einen Deal mit den Treuhändern (Bauherrn) ein. Der wiederum mit den Verkäufern. Die verkauften ohne Aufklärung und ohne Rechtsberatung diese Fonds oder Immobilien. Sie schilderten alles in rosaroten Farben. Zumeist waren es noch Verkäufer oder deren Helfer, die man recht gut kannte.
In den Jahren kamen die Käufer auf deren Schliche. Die Wohnungsgröße wurde mit mehr m² angegeben als sie in Wahrheit hatte. Das Geschäft (Verkauf und Kredit) wurden im Wohnzimmer abgeschlossen. Die Verkäufer versprachen das Blaue vom Himmel und hielten sich nicht an die Tatsachen wie - Größe, Lage, Zustand. Der Kredit würde sich mit der Miete, der Abschreibung und der Steuerersparnis, selber bezahlen. Die vorgegebene Bank, ohne die man den Fond oder die Wohnung nicht kaufen konnte, ließ den Kreditvertrag im Wohnzimmer unterschreiben oder vom Treuhänder. Man ließ sich auf dieses -sorglos- Geschäft ein, weil man doch die Aufbesserung der Rente wollte und seien es nur 100 DM. Die Käufer bekamen den Betrug, der so gut eingefädelt wurde schon bald mit und wehrten sich.
Um ein solches Geschäft geht es in dem nächsten Fall bei Herrn xxx.
Ende der Einführung
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Zusammenfassung 1. bis 7. Teil
- Der Betrug geht weiter
Gerechtigkeit in der Justiz?!
"Herr vergib ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun"
Herr xxx war einer der vielen Immobilienbetrogenen. Er konnte
die
Finanzierung nicht mehr aufrecht halten.
Er mußte den Insolvenzantrag stellen. Sein Haus wurde versteigert.
Er konnte es nicht retten. Außerdem war er Frührentner geworden.
Warum, das kann sich doch jeder selber ausrechnen, der einer
solchen Situation ausgesetzt wurde. Trotzdem wollte er nicht alles
als gegeben hinnehmen. Nun ging der Ärger los. - Das Verfahren geht
nun schon über Jahre und auch sein Wehren gegen
Ungerechtigkeit.
Es geht um den Unterhalt eines Kindes, welches noch studierte. Die
Unterlagen hierzu sind von den entsprechenden Stellen einzusehen
und zu prüfen. Dieses Vorgehen entspricht den Tatsachen und ist
kein erfundenes Märchen.
Beschreibung des Sachverhaltes
Der Geschädigte ist verheiratet und hat zwei Kinder. Die Anträge
zur Insolvenz wurden ordnungsgemäß abgegeben. Er erhielt einen
völlig unerfahrenen Treuhänder. Mit seiner Frau hat er ein
gemeinsames Konto, auf dem das Gehalt seiner Frau und seine Rente
eingehen.
Herr xxx hat zwei Kinder, von denen eines studiert und das andere
noch zur Schule geht. Sein Treuhänder zeigte sein Verhalten in
einer unschönen Art und Weise. Er hielt die Gesetze nicht ein und
handelt ausschließlich willkürlich. Das kann er sich ja auch
leisten, als Jurist gehört er zu den Auserwählten unseres Volkes,
ist sich sicher, daß die Krähen ihn niemals hacken werden.
Allerdings muß man ihm zu gute halten, daß es der Gesetzgeber
versäumt hat, für die oftmals umfangreiche und schwierige Aufgaben
eine gerechte Honorierung vorzusehen. Die Insolvenztreuhänder haben
sich zwischenzeitlich mit einer entsprechenden Verfassungsklage
dagegen gewehrt.
Aber eines muß man bedenken, er muß bei der Wahrheit bleiben und
muß Gesetze einhalten. Er darf nichts beschlagnahmen, was nach den
Gesetzen unpfändbar ist. - (nachzulesen bei §§ 811, 850ff ZPO) So
gilt, daß das unpfändbare Einkommen für den Zeitraum, für den es
geschützt ist, auch unpfändbar ist. Dies gilt aber nicht für den
Treuhänder unseres Opfers xxxx.
Herr xxx schlug eine Erbschaft zu Gunsten seiner Kinder aus, diese
Erbschaft unterlag somit nicht der Insolventmasse und somit auch
nicht dem Insolvenzverfahren. Das paßte aber der
"Insolvenzrechtspflegerin" nicht. Für diese Rechtspflegerin (ist
diese Bezeichnung überhaupt zutreffend) war die Ausübung eines
"grundgesetzlich garantierten Rechts" "gläubigerschädigendes" (im
vorliegenden Fall "betrügerschädigendes" Verhalten), das sie
korrigieren mußte. Sie stellte Ihre persönliche Meinung über
Grundgesetz und Gesetz. Wir wissen ja: "Richter und Rechtspfleger sind unabhängig."
Daß dieser Satz ein Komma enthält und nach dem Komma noch weiter
geht, überfordert anscheinend viele Juristen, denn den Teil nach
dem Komma haben anscheinend nur wenige deutsche Juristen gelesen,
nämlich, daß sie dem Gesetz unterworfen sind. (Perfekte
Legasthenie!)
Die Rechtspflegerin (oder wäre des Ausdruck "Unrechtspflegerin"
zutreffender?) forderte deswegen den Treuhänder auf, den Antrag zu
stellen, daß die Kinder des xxxx bei der Berechnung der
unpfändbaren Einkommen nicht mehr berücksichtigt werden, um damit
zu erreichen, daß mehr gepfändet werden konnte und somit das Erbe
doch den Betrügern in den Rachen geworfen werden konnte. - ( Was
tat nun der Treuhänder?)
- Wie geht es weiter im Fall xxx?
Was tat nun der Treuhänder?
Wohlerzogen wie ein Hündchen folgte er seiner Herrin.
Zunächst verlangte er – obwohl das Gesetz und der BGH das
genaue Gegenteil vorschreiben – genaueste Auskünfte über das
Vermögen der Kinder und machte das Vermögen des Studenten zur
Grundlage seines Antrages.
Dazu muß man wissen, die entsprechende gesetzliche Vorschrift,
macht die Berücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen nur von
deren „Einkommen“ abhängig und nicht von deren
Vermögen.
Aber damit konnte die Rechtspflegerin ihr Ziel nicht erreichen,
denn am zuständigen Gericht galt die Regel, daß
Unterhaltsberechtigte berücksichtigt werden, solange ihr eigenes
Einkommen pro Monat weniger als 930,-- Euro betrug. 196,-- Euro pro
Monat aus „studentischen Nebenjobs“ sind von dieser
Grenze Lichtjahre entfernt. Also mußte ein anderer Trick helfen.
Fachkommentare – wohlgemerkt Fachkommentare – und nicht
das Gesetz schreiben folgenden Unsinn: „Unterhaltsberechtigt ist nur, wer auch bedürftig
ist.“ Diese Frage ist durchaus berechtigt, ist aber
keine „insolvenzrechtliche Frage,
sondern eine unterhaltsrechtliche Frage“ über die nur
das Familiengericht entscheiden darf. Dies hat der BGH in
verschiedenen Entscheidungen klar herausgestellt, in denen er
betont, daß es nur darauf ankomme, ob der Unterhalt gewährt wird
oder nicht. (Was die Höhe der möglichen Pfändung betrifft!)
Aus den erwähnten Fachkommentaren leitete die Rechtspflegerin die
Berechtigung ab, über die Frage der Bedürftigkeit entscheiden zu
dürfen. In den Fachkommentaren heißt es unter anderem, daß Vermögen
verwertet werden muß. Daß es in diesen Fachkommentaren aber auch
heißt, daß fehlendes Einkommen – und zwar obligatorisches
Einkommen (zum besseren Verständnis: Studenten müssen neben ihrem
Studium nicht jobben und erzielen damit kein „obligatorisches Einkommen“ ) –
„grundsätzlich bedürftig
mache“ übersieht die Rechtspflegerin. Absichtlich?
Und daß z.B. die Vermögensverwertung ganz genau auf „Zumutbarkeit“ überprüft werden muß,
also eine „Vermögensverschleuderung“ nicht
verlangt werden darf, will die Rechtspflegerin ebenfalls nicht
sehen.
Also muß das Erbe – ohne Zumutbarkeitsprüfung – und
ohne Übergangszeit – auf die voraussichtliche Studiendauer
verteilt werden, um behaupten zu können, der Student verfüge über
ein Einkommen von mehr als 930,-- Euro.
Da war es aber gar zu dumm, daß die voraussichtliche
Reststudiendauer von 12 Semestern = 72 Monate zu lang war, um
„mathematisch“ das gewünschte Ergebnis erzielen zu
können: mehr als 930,-- Euro pro Monat nachzuweisen.
Die angeblich fehlende Leistungsfähigkeit
Da bei Ansatz der realistischen Reststudiendauer die Bedürftigkeit
des Studenten eindeutig ersichtlich war, mußte noch tiefer in die
Trickkiste gegriffen werden.
Nunmehr versteifte sich die Rechtspflegerin unterstützt von einer
Richterin darauf daß xxx und seine Ehefrau als
„Insolaner“ grundsätzlich nicht leistungsfähig
seien.
Daß sie sich damit im Widerspruch zu Fachkommentaren und
OLG-Urteilen befinden, stört überhaupt nicht, man hat endlich den
richtigen Hebel gefunden.
Jetzt hat man die Begründung: Weil die Eltern nicht leistungsfähig
sind, darf der Sohn nicht die an der von ihm besuchten Hochschule
übliche Studiendauer von 14 Semestern (andere Hochschulen weisen in
seinem Fachbereich noch längere Studienzeiten auf!) studieren,
sondern nur insgesamt 9 Semester. (OLG-Urteile besagen das absolute
Gegenteil!). Um das zu bewerten, sollte man wissen, daß eine
deutsche UNI ganz stolz verkündet in diesem Studienfach bundesweit
die kürzesten Studienzeiten mit 12,7 Semestern zu haben.
Endlich am Ziel: Mathematisch paßt es - endlich kann man dem
Student ein monatliches Einkommen – aus Vermögensverbrauch
– von mehr als 930,-- Euro pro Monat andichten und ihn bei
der Berechnung der unpfändbaren Einkommen der Eltern
unberücksichtigt lassen.
Nach den Leitlinien der Familiensenate der süddeutschen OLG müßten
Ihnen selbst und dem noch minderjährigen Kindes 2 800,--Euro zur
Verfügung stehen, ehe der Student Anspruch auf
„Ausbildungsunterhalt“ hat. Xxx und seine Frau liegen
über dieser Grenze.
Sie werden die Willkürlichkeit der Entscheidung erkennen. Die
Gesetzesverstöße der Rechtspflegerin füllen eine lange Liste: - Sie
war nicht befugt, über die Bedürftigkeit zu entscheiden (das war
eigentlich strafbare Amtsanmaßung!)
- Sie durfte die Akten der Kinder nicht zum Verfahren beiziehen,
denn nach den gesetzlichen Vorschriften muß über das
„Vermögen“ nichtschuldnerischer
Angehöriger keine Auskunft erteilt werden. - Sie verstieß gegen die
Datenschutzgesetze, wonach auch Ämter nur dann Informationen
beziehen dürfen, wenn zu machende Angaben falsch oder unvollständig
sein könnten.
- Das strafbare Verhalten der Rechtspflegerin wird durch die
„Oberkrähen“ gedeckt, indem diese sich auf eine
„nicht einschlägige Vorschrift“ berufen. - Vorschriften
der Insolvenzordnung schreiben vor, wer Auskünfte zu erteilen hat
nichtschuldnerische Angehörige gehören nicht dazu. - Vorschriften
der Insolvenzordnung geben vor, worüber Auskunft zu erteilen ist
Über Vermögen Dritter muß keine Auskunft erteilt werden. - Ein Erbe
darf ausgeschlagen werden, auch das erlaubt die
Insolvenzordnung
Was im Falle von xxx und seiner Familien praktiziert wird, nennt
man im allgemeinen Sippenhaftung.
Festzustellen, ob und in welchem Umfang eine Unterhaltspflicht
besteht, ist ausschließlich die Aufgabe eines Familiengerichtes.
Das wurde aber nicht eingeschaltet. Die Rechtspflegerin entschied
– wie von ihr von Anfang an geplant; gegen Herrn xxx, um an
das Erbe zu kommen.
- muß man alles hinnehmen?
Herr xxx wehrt sich
Herr xxx war damit nicht einverstanden und unternahm Schritte gegen
diesen Beschluß. Er schrieb seine Beschwerden ausführlich mit
Aktenzeichen und Hinweisen zu diesem Geschehen an das Gericht, die
Staatsanwaltschaft, an den Direktor des Gerichts. Der Staatsanwalt
schrieb ihm zurück, (in kurzen Worten) Sein Kind verfüge über genug
Einkommen und somit könne er bei der Unterhaltszahlung nicht
berücksichtigt werden. FAZIT- eine Unterhaltszahlung kommt für den
Sohn nicht in Frage und somit wird das Erbe – zu großen
Teilen vom Insoverwalter ( dem Anwalt) eingezogen und an die
Gläubiger aufgeteilt.
Der Rechtspflegerin wird keine Rechtsbeugung vorgeworfen.
Folgende Worte sind in der Ablehnung zu lesen - Zitat aus dem
Schreiben des Oberstaatsanwalts
„nach der von ihr vorgetragenen
Rechtsauffassung war die Rechtspflegerin berechtigt, die
Nachlassakten beizuziehen. Es ist nicht die Aufgabe der
Staatsanwaltschaft die Richtigkeit der Rechtsauffassung zu
überprüfen.. „ Und dabei dachten wir immer, es sie die
Aufgabe der Staatsanwaltschaft zu überprüfen, ob die Gesetze
eingehalten worden sind oder nicht.
Mit dieser Einstellung ist sicherlich die Grundlage geschaffen
worden, den Staatshaushalt im erheblichen Umfang zu sanieren. Denn
wir brauchen demzufolge weder Polizei, noch Staatsanwälte noch
Gerichte.
Wieso?
Nun. wenn ich als Autofahrer die Rechtsauffassung vertrete, dass
ich bei einer roten Ampel weiterfahren darf, dann darf ich das,
denn der Staatsanwalt hat – wie gelesen – nicht die
Aufgabe die Richtigkeit meiner Rechtsauffassung zu überprüfen!
Man könnte sagen - Armes, dunkles Deutschland, wie soll es je bei
Dir wieder hell werden?
Nun hat Herr xxx das Familiengericht eingeschaltet, um die
Unterhaltsfrage zu klären und hofft wenigstens dort sein Recht zu
bekommen. Drücken wir ihm alle die Daumen. Den Unterhalt zahlt er
so oder so.
Warum sollte er die Willkürentscheidung des Insolvenzgerichtes
weiter ertragen?
- So kann sich ein Insolvenzanwalt
verhalten
Das Verhalten des Insolvenzanwalts
Gegen die Schreiben und das Verhalten des Insoverwalters, des
Anwalts, reichte Herr xxx eine Beschwerde ein. Dieser Anwalt
erschlich sich Informationen und handelte wissentlich in dem
Insoverfahren falsch, indem er das Konto des Herrn xxx und seiner
Ehefrau regelrecht plünderte. Auf diesem Konto gingen nur
unpfändbare Gelder ein. Daß es sich dabei um ein Gemeinschaftskonto
handelte, war dem Treuhänder aus seinen Akten bekannt. Dennoch
griff er zu und räumte das Konto ab. Er verteidigte seine
„strafbare Handlung (Untreue, Betrug)“ mit der
richtigen aber unvollständigen Behauptung, daß auf den
Treuhandkonten innerhalb der ersten 4 Monate keine Gelder
eingegangen seien. Dabei weiß jeder, der sich ein wenig mit dem
Thema Insolvenz befaßt – und es steht auch in seinen Akten so
– daß in den ersten 24 Monaten bestehende Gehaltsabtretungen
vorrangig direkt vom Arbeitgeber bedient werden müssen und daß
deshalb gar keine Gelder auf den Treuhandkonten eingehen können.
Noch immer muß sich xxx mit dem Gericht rumschlagen, diese
gesetzwidrig eingezogenen Gelder zu bekommen. Xxx hat auch einen
Anspruch auf Berufsunfähigkeitszusatzrenten – ca. 615,-- Euro
pro Monat. Diese sind laut Gesetz unpfändbar, was aber den
Treuhänder von xxx nicht im geringsten stört. Er erlaubt einem
Insolvenzgläubiger diese Renten stillschweigend einzubehalten.
Dabei beruft er sich auf die Aussagen der betreffenden
Versicherung, die sich in unterschiedlichen Schreiben selbst
widerspricht.
In einem Schreiben heißt es: „Leistungen aus der
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sind nicht
abtretbar.“ Im Darlehensvertrag heißt es: „Kommt es zu einem Zahlungsrückstand, dann umfaßt
die Abtretung sämtliche abtretbaren Bezüge des
Darlehensnehmers“. Damit darf der Darlehensgeber nicht
über die Renten verfügen und tut es doch mit Genehmigung des
Treuhänders.
Weiterhin veranlaßte er, wie sie im ersten Teil schon lesen
konnten, den Unterhalt zur Pfändungsmasse hinzuzuziehen. Er konnte
nicht richtig rechnen und wollte das Kindergeld dem älteren Kind
als Einkommen anrechnen, damit er ein Einkommen von mehr als 930,--
Euro hätte behaupten können. Nur zu dumm, daß das dafür notwendige
anderweitige Einkommen –nämlich 776,-- Euro pro Monat dazu
geführt hätte, daß XXX keinen Anspruch auf Kindergeld mehr gehabt
hätte. Bei diesem Anwalt erhöhen Ausgaben sogar das Guthaben auf
dem Konto.
Herr xxx ließ sich das alles nicht gefallen und verklagte den
Anwalt . In seinem Schriftsatz stand unter anderem, daß der
Treuhänder über „grundlegende
Mathematikkenntnisse verfüge“. Der Treuhänder mußte zu
der Klage Stellung nehmen. Er schrieb in seiner Stellungnahme:
„......ist die Anneinanderreihung
unzutreffender Behauptungen. ”
Der Anwalt verstrickte sich dermaßen in Widersprüche, daß er
beschloß bei Gericht den Antrag zu stellen, Herrn xxx für
unzurechnungsfähig erklären zu lassen.
Liest man die Entscheidungen des Gerichts und die dazugehörigen
Begründungen, kann einem der Verdacht aufkommen, daß das Gericht
zwar die Schriftstücke des Anwalts genauer durchliest, aber die
Schreiben von Herrn xxx nur überflogen werden.
Herr xxx ist kein ausgebildeter Jurist, hat sich aber mit §§ und
Gesetzbüchern und Kommentaren beschäftigt. Ist es möglich daß
Laien, die etwas wissen, dem Gericht lästig sind?
Immerhin ist es xxx inzwischen gelungen, daß sich Staatsanwalt und
Treuhänder widersprechen.
Inzwischen widersprechen sich bereits das Landgericht und die
Staatsanwaltschaft.
Das Verhalten der Staatsanwaltschaft
Xxx reichte mehrere Strafanzeigen gegen den Treuhänder ein.
Diese wurden bislang – einschließlich – der nachfolgenden Beschwerden abgeschmettert mit den immer gleichen – aber nicht zutreffenden Begründungen.
Wie überall – nur nicht bei dem Treuhänder des Xxx und die mit ihm kooperierenden Justizbehörden – bekannt ist, werden bestehende Lohn- und Gehaltsabtretungen in den ersten 24 Monaten eines Insolvenzverfahrens vorrangig direkt vom Arbeitgeber bezahlt. Die logische Folge davon ist, dass auf den Treuhandkonten innerhalb der ersten 24 Monate nur. solche Beträge vom eigenen Konto eingehen können, die, nach Abzug der Abtretungen, übrig sind. Dabei sind die unpfändbaren Beträge zu berücksichtigen, und dürfen nicht auf das Treuhandkonto überwiesen werden, da man ja auch von etwas leben muss. Solche Abtretungen lagen auch bei Xxx und seiner Frau vor.
Logischerweise wurden demzufolge nur noch die unpfändbaren Gehaltsteile auf das gemeinsame Gehaltskonto überwiesen.
Ca. 4 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens – der Treuhänder ????? hatte im Rahmen eines Hausbesuches von Xxx eine Kontenübersicht erhalten, in der angegeben war, welches Konto das gemeinsame Gehaltskonto war – forderte er von der Bank die Auszahlung des vorhandenen Guthabens des gemeinsamen Gehaltskontos, dass wegen der vorrangigen Abtretungen unpfändbar war.
Erst nach einer ersten Strafanzeige wurde ein Almosen – so etwa in Höhe von Hartz 6 (gibt es noch nicht, kommt aber garantiert!) freigegeben.
Das Strafverfahren wurde mit den freundlichsten Grüßen der „Krähenkolonie“ eingestellt. Die Begründungen – hier in verständlicher und komprimierter Form dargestellt – machen deutlich: Gegen einen Rechtsanwalt geht man als Staatsanwalt nicht vor, wo käme man denn da hin!
Begründung 1:
Der Treuhänder müsse sofort die Insolvenzmasse in Beschlag nehmen.
- Da fragt man sich erst mal, was ist sofort? 4 Monate ?
- Was ist Insolvenzmasse? Nach den Vorschriften der Insolvenzordnung gehören unpfändbare Gehaltsteile nicht dazu. Ein Gemeinschaftskonto auch nicht, genauso wenig ein Konto auf dem nur unpfändbare Gehaltsteile eingehen. Nicht so bei der „Krähenkolonie“!
Begründung 2:
Das Lohnbüro von Xxx – wieso haben die sich darauf eingelassen? – habe erstmals im 5. Monat pfändbare Gehaltsteile auf die Treuhandkonten überwiesen.
Das ist doch logisch, wenn die pfändbaren Gehaltsteile direkt an die Gläubiger gezahlt werden, kann nichts auf die Treuhandkonten gezahlt werden, oder?
Außerdem war das Lohnbüro von Xxx nicht auch das von seiner Frau? Das Lohnbüro seiner Frau war mutiger und hat sich an die Gesetze gehalten und an die Gläubiger gezahlt.
Begründung 3:
Außerdem habe der Prozessbevollmächtigte des Herrn Xxx geschrieben,
- dass ein am
„Monatsende auf dem Konto verbleibendes Guthaben pfändbar wird“.
Tatsächlich hat der Prozessbevollmächtigte so einen Unfug geschrieben, obwohl das OLG Hamm etwas völlig anderes aussagt.
Allerdings scheint es sich unter gewissen Anwälten noch nicht herrumgesprochen zu haben, dass die Monate mit Ausnahme des Februars (28/29 Tage) nicht am 18. sondern erst am 30. oder 31.enden. Außerdem kommt es nicht darauf an, was am 30. oder 31. auf dem Konto ist, sondern auf das, was auf dem Konto ist, wenn die Auszahlungsaufforderung (hier vorliegend 18. des Monats) eingeht.
Begründung 4:
Der Treuhänder habe nicht wissen können, in welcher Höhe das Guthaben unpfändbar war und durfte deshalb das gesamte Kontoguthaben einziehen, musste aber den unpfändbaren Teil freigeben.
Eine Außenseitermeinung, die Fachliteratur geht überwiegend davon aus, dass er nur das „pfändbare Guthaben“ einziehen durfte und es eine Verfügungsbefugnis über ein Guthabenkonto, auf dem nur „Unpfändbares“ eingeht, für den Treuhänder nicht gibt. Außerdem hätte er ja – Amtspflicht – von den vorrangigen Abtretungen wissen müssen (steht nur in seinen Akten, geht ihn deshalb wohl auch überhaupt nichts an, oder?)
Begründung 5:
Dieser Pflicht zur unverzüglichen Herausgabe des unpfändbaren Teils des überwiesenen Guthabens ist der Beschuldigte nachgekommen.
Merke: unverzüglich sind 2 Wochen aber ab sofort 4 Monate
Der Treuhänder hat nicht den unpfändbaren Teil des Guthabens herausgegeben, sondern irgendeinen Geldbetrag in Höhe von Hartz 6 (gibt es noch nicht, kommt aber bestimmt!).
Allein schon aus der Tatsache heraus, dass es vorrangige Abtretungen gab, war es absolut klar, dass sich auf dem Konto nur „Unpfändbares“ befinden konnte.
Aber selbst wenn man das einmal außen vor lässt, hätte eine Behandlung des Guthabens entsprechend den gesetzlichen Vorschriften dazu geführt, alles freigeben zu müssen.
Das Verhalten der Staatsanwaltschaft II
Immobilien- und krähengeschädigt startete Xxx eine Beschwerde im Rahmen des Insolvenzverfahrens mit krähenüblichem Ergebnis.
Weiter im Kampf: Es erfolgte das Einreichen eines Zivilverfahrens und weiterer Strafanzeigen.
Im Zivilverfahren erklärte der Treuhänder, dass er, als er zur Kontenplünderung ansetzte, nichts davon gewusst habe, dass es sich um ein Gemeinschaftskonto gehandelt habe.
Natürlich hat er das nicht wissen dürfen, denn dann hätte er die Bank gar nicht anschreiben dürfen, denn ein Gemeinschaftskonto gehört nicht zur Insolvenzmasse.
Xxx startete sofort eine weitere Anzeige wegen Prozessbetruges.
Die Staatsanwaltschaft – wie wäre es von der „Krähenkolonie auch anders zu erwarten gewesen“ stellte wieder ein, mit durchaus lesenwerten Begründungen:
Begründung 1:
Xxx habe dem Treuhänder eine Liste gegeben, aus der ersichtlich war, dass ein gemeinsames Gehaltskonto existierte. Der Treuhänder aber behauptete von einem Gemeinschaftskonto nichts zu wissen und so stünde halt Aussage gegen Aussage. Die Akten habe man nicht nach der Liste durchsucht, weil dies zu aufwendig gewesen sei und auch nicht erfolgversprechend, weil der Treuhänder durch die vielen Strafanzeigen schon vorgewarnt gewesen sei.
Also das schlägt meiner Ansicht nach dem Fass den Boden aus. Man hat es noch nicht einmal nötig überhaupt die Akten durchzusehen, allein was der Herr Rechtsanwalt schreibt gilt!
Ein Laie wird zur Seite geschoben und doch wohl nicht gehört. Er ist wohl ein lästiges Insekt.
Begründung 2:
Auf dem Treuhandkonto ist in den ersten 4 Monaten kein Geld eingegangen, konnte aus den bekannten Gründen auch nicht. Aber es läge kein Betrug durch Unterlassen vor, da schon nicht nachweisbar ist, dass der Treuhänder gewusst habe, dass diese Abtretungen vorlagen und es außerdem dahingestellt bleiben könne, ob er diese Tatsache überhaupt habe angeben müssen.
Natürlich muss er diese Tatsache angeben, denn diese ist ausschlaggebend, dafür, festzustellen, ob sich auf dem „geplünderten Konto“ überhaupt pfändbares Vermögen befand. Oder anders ausgedrückt, wenn die Staatsanwaltschaft verlangt hätte, dass er die Angabe hätte machen müssen, dann hätte der Treuhänder auch erklären müssen, dass das gesamte Geld unpfändbar war.
Logische Folge: Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung.
Krähenecho! Äußerst bemerkenswert!
So hat die Staatsanwaltschaft im Verfahren von Xxx herausgefunden, dass der Treuhänder eine Aktennotiz angefertigt hatte, auf dem das „geplünderte Konto“ als Gehaltskonto bezeichnet wurde.
So hat die Staatsanwaltschaft im Verfahren von Frau Xxx herausgefunden, dass diese ebenfalls Kontoinhaberin war. Dass es sich dabei auch um ihr Gehaltskonto gehandelt hat, wäre in den Akten auch zu entdecken gewesen, denn dies steht auf den Lohnabrechnungen.
Allerdings erscheinen Staatsanwalt und Treuhänder darin überfordert zu sein, die Schlussfolgerung zu ziehen, dass es sich bei einem Konto mit 2 Kontoinhabern um ein Gemeinschaftskonto handeln musste.
Xxx ist nicht der Inhalt, sondern lediglich der Buchtitel bekannt, aber vielleicht sollten Staatsanwaltschaft und Treuhänder dieses Buch mal lesen. „Logik für Juristen“.
Aber vielleicht ist die Staatsanwaltschaft nur deshalb nicht zu dieser Schlussfolgerung fähig, weil damit wiederum bewiesen worden wäre, dass sich der Treuhänder strafbar verhalten hat.
Ansonsten vermeidet das Krähenecho jegliche Berührung mit Beweismitteln, die das strafbare Handeln des Treuhänders beweisen könnten, weil diese Beweismittel angebliche Angelegenheiten des Zivilrechtes seien. Dafür stürzt sich das Krähenecho auf die Schadensersatzangelegenheit – was mit absoluter Sicherheit keine Strafrechtsangelegenheit ist – und behauptet, dass es diesen Schadenseratzanspruch nicht gäbe, weil keine strafbaren Handlungen vorlägen.
Man sieht als Krähe lebt es sich hervorragend.
Hier endet der Bericht vorläufig, aber ein Ende ist noch nicht abzusehen und wir werden weiter berichten !
Ergänzung - zur Justizwillkür
Hier die gebräuchlichsten §§, um die es sich in diesem Verfahren handelt.
Auch hier wird die Ergänzung vorgenommen, wenn es erforderlich ist.
§ 170 (Abschluss des Ermittlungsverfahrens)
(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
InsO §§35; 36Abs.1 und 4; 148;313:
§ 35
Das Insolvenzverfahren erfasst das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).
§36 Abs. 1 und Abs. 4
(1) Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, gehören nicht zur Insolvenzmasse. Die §§ 850, 850a, 850c, 850e, 850f Abs. 1, §§ 850g bis 850i der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.
(4) Für Entscheidungen, ob eine Gegenstand nach den in Absatz 1 Satz 2 genannten Vorschriften der Zwangsvollstreckung unterliegt, ist das Insolvenzgericht zuständig. Anstelle eines Gläubigers ist der Insolvenzverwalter antragsberechtigt. Für das Eröffnungsverfahren gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend.
§ 148 InsO Übernahme der Insolvenzmasse
§ 313 InsO Treuhänder
Beitrag erarbeitet von Christel Zank
Sonntag 28.08.2005 14.30 Uhr
Die dritte Gewalt im Staat!
Judikative - Rechtsprechung / rechtsprechende Gewalt
- im demokratischen Staat. Sie ist die dritte Staatsgewalt.
Legislative - Gesetzgeber / gesetzgebend - Staatsgewalt;
Versammlung; Parlament
Exekutive - Behörde / Vollziehungsgewalt (vollziehende, ausführende
Staatsgewalt) ; Unterschied zur Gesetzgebung
und Rechtsprechung (Regierung und Gewaltenteilung)
auch gesetzgebende Versammlung
Dies sind die 3 Gewalten in unserem Staat per Definition.
Die Judikative wird als 3. Gewalt bezeichnet. Wie ich meine fälschlicherweise. Denn in Rechts und Gerechtigkeitsfragen nimmt sie die 1. Stelle ein. Die Rechtsprechung ist nur dem Gesetz verpflichtet (zumindest in der Theorie) und nimmt einen großen Stellenwert in unserer Gesellschaft ein, denn vor dem Gesetz ist (zumindest in der Theorie) jeder gleich. Nur wenn sie ohne Ansehen der Person funktioniert kann sich jeder (zumindest einigermaßen) sicher fühlen.
Da die Legislative (mangels qualifiziertem Personal in der Regierung sowie im Parlament, siehe Abstimmung zur europäischen Verfassung, in der die angesprochenen Abgeordneten auch nicht eine Frage richtig beantworten konnten) Gesetze mit oft mehrdeutigem Charakter beschließt, schafft sie so die einfache Möglichkeit für die Judikative, diese nach eigenem Ermessen auszulegen, manchmal sogar in der Form, dass die Auslegung sogar dem Gesetzestext widerspricht.
Die schwierigere Form ist, auch bei eindeutigem Gesetzestext, der eigentlich keine Auslegung mehr zulässt, Möglichkeiten zu suchen und zu finden ihn zumindest anders als der Gesetzgeber es gewollt hat, zu interpretieren, die Leidtragenden sind diejenigen die noch an Recht und Gerechtigkeit glauben und vor Gericht eines besseren belehrt werden.
Zu unser aller Schaden wie ich meine.
Welchen Rang nimmt die Judikative in Ihrer Prioritätenliste ein??
Daher muss die Forderung nach Gesetzen die nicht mehr anders ausgelegt und sinnentstellend angewendet werden dürfen, sowie die unbedingte und ausschließliche Verpflichtung der Richter sich an diese, wie es auch im Grundgesetz steht, zu halten, jeden Tag und immer wieder neu gestellt und unterstützt werden.
Wenn diese Forderung eines Tages von uns nicht mehr gestellt wird, bedeutet dies. dass wir uns damit abgefunden haben und verdienen eigentlich das Rechtssystem das wir jetzt haben.
Der Widerstand der dieser Forderung entgegengesetzt wird darf aber ebenfalls nicht unterschätzt werden, denn er beinhaltet ja auch, anders geht es gar nicht, Strafvorschriften gegen Missbrauch zu erlassen und wer will sich schon gern bestrafen lassen, wenn er die Möglichkeit hat, dies mit relativ einfachen Mitteln zu verhindern.
W. K.
Donnerstag 25.08.2005 14.30 Uhr
Rechtssicherheit, nur noch eine Vokabel ?
In allen Wahlprogrammen der etablierten Parteien hört man nichts über eine Justizreform obwohl schon namhafte Leute vor 10 Jahren über einen Missstand in der Justiz aufmerksam machten. Zum Beispiel Prof. Dr. Friedrich Christian Schroeder, der schon am 03.02.1995 in der FAZ
Unter dem Titel: „Ein bedenkliches Richterprivileg" Soll nur schwere Rechtsbeugung strafbar sein“?! einen Artikel schrieb.
Und deren, mit ähnlichem Inhalt, sind in den Jahren danach viele geschrieben worden, aber hat sich auch nur etwas geändert, ich denke nicht. Im Gegenteil, die Berufung auf die Unabhängigkeit der Richter wird weitgehend dazu genutzt um nicht gegen sie vorgehen zu müssen.
Sogar der Petitionsausschuss des Bundestages, der sehr wohl die Möglichkeit hätte, gegen hohe Richter, durch Einsetzung eines parlamentarischen Ausschusses Beschwerden gegen eben diese zu untersuchen, beruft sich ausschließlich darauf und tut nichts um Beschwerden in dieser Richtung nachzugehen.
Von den Ärzten heißt es, sie wären Halbgötter in weiss, was sind dann nach dieser Terminologie Richter?
Götter?
Ich, und nicht nur ich, habe den Eindruck das viele, nicht alle, (aber selbst einer ist schon zuviel) Richter sich über die Konsequenz ihrer Urteile für die Betroffenen und auch für sie selbst gar keine Gedanken mehr machen und auch nicht müssen, da ihnen selbst bei gröbsten Fehlern oder gar Fehlurteilen, diese nicht drohen..
Nur in der Theorie herrscht in diesem Land Rechtssicherheit in der Wirklichkeit sicher nicht!
Darum wäre es an der Zeit und die Aufgabe der Politik diese wieder herzustellen indem man,
1. Urteile die den Hauch der Anrüchigkeit haben durch
unabhängige Ausschüsse, in denen durchaus auch Richter sitzen dürfen, aber nicht ausschließlich, zu überprüfen und an ein anderes Gericht zur erneuten Entscheidung zu überweisen und gleichzeitig diese Richter in ihre Schranken zu verweisen, denn Unabhängigkeit darf nicht bedeuten, dass an bestehenden Gesetzen vorbei geurteilt wird.
Ich kann nicht eine unbedingte Gerechtigkeit erwarten, denn diese kann man eigentlich nur subjektiv sehen, da Menschen darüber entscheiden was gerecht ist und Menschen sind fehlbar, daher muss man den Begriff der Gerechtigkeit eher abstrakt sehen, obwohl wir uns alle nach objektiver Gerechtigkeit sehnen, aber ich erwarte zumindest eine Rechtsprechung die im Einklang mit den geltenden Gesetzen steht
2. Offensichtliche Fehlurteile müssen unmittelbar nach ihrer Verkündung korrigiert werden und die Verantwortlichen dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
Zum Beispiel darf es nicht sein, dass ein Unschuldiger noch jahrelang hinter Gittern sitzt, obwohl seine Unschuld schon bewiesen worden ist.
3. Jede Verhandlung muss protokolliert werden, damit
sie auch nachzuvollziehen ist.
Dies alles wäre Aufgabe der Politik aber wie ich schon eingangs erwähnte habe ich von keiner Partei etwas darüber gehört oder gelesen.
Sind die Parteien überhaupt noch fähig
für die Bevölkerung wichtige und in der Öffentlichkeit diskutierte Themen aufzugreifen und zu behandeln oder
sind sie so sehr mit sich selbst beschäftigt, dass alles andere in den Hintergrund treten muss.
Die Justiz kann am tiefgreifensten in unser aller Leben eingreifen und daher muss sichergestellt sein das sie nach Recht und Gesetz urteilt und keine selbstherrlichen Götter über uns zu Gericht sitzen, sondern Menschen die ebenfalls den Gesetzen unterliegen wie wir selbst, ohne Ausnahme.
W. K.
Mittwoch 16.03.2005 12.30 Uhr
Kampf gegen das Rechtsberatungsgesetz
Wie der 'Robin Hood' der deutschen Justiz, Richter am Oberlandesgericht a. D., Dr. Helmut Kramer, durch eine Selbstanzeige ein absurdes Gesetz zu Fall bringen will5. August 2004: Dr. Kramer obsiegt vor dem BundesverfassungsgerichtDER SPIEGEL, 13/2004: Strafbare Hilfsbereitschaft, Interview mit Dr. Helmut Kramer.
"Dem Führer und Reichskanzler gilt der unauslöschliche Dank der deutschen Anwaltschaft für das Rechtsberatungsgesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiet der Rechtsberatung: Ein Gesetzgebungswerk, dass im marxistisch-liberalistischen Parteienstaat eine völlige Unmöglichkeit gewesen wäre, das nur auf dem festen Boden nationalistischer und berufsständiger Weltanschauung entstehen konnte und in jahrelanger Arbeit vorbereitet wurde von dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen. Soweit jüdische Anwälte noch praktizieren, verdanken sie das dem Großmut des Führers und müssen sich ihm würdig erweisen. Die große Staatsprüfung ist ein Ausleseverfahren, bei dem es nicht auf die häufig nur zufälligen Noten ankommt, sondern vor allem auf den Nachweis nationalsozialistischer Weltanschauung und nationalsozialistischem Rechtsdenkens." (Raeke, Mitverfasser des Rechtsberatungsgesetzes, in Juristische Wochenschrift 1933, S. 1844, zitiert nach Dr. Egon Schneider, Monatsschrift für deutsches Recht (MDR), 30. Jg., Heft 1/1976, S. 1)
WILLKOMMEN BEI BESCWERDEZENTRUM.DE
Mittwoch 16.03.2005 12.30 Uhr
Zitate
Dante Alighieri (1265 - 1321): Das Kleid macht nicht den Mönch; Gott verlangt von uns nur das Herz religiös.
Zuerst einmal möchten wir Sie recht herzlich auf den Seiten von Justiz-World.de begrüssen.Worum geht es uns eigentlich bei diesen Seiten?
Laut unserem Grundgesetz urteilen Gerichte immer im Namen des Volkes. Leider sieht die Realität ganz anders aus. Bedingt durch den immer mehr um sich greifenden Usus an deutschen Gerichten müsste der Beginn des Urteilsspruches der deutschen Richter eigentlich in " Im Namen der Justiz ergeht folgendes Urteil !" geändert werden.
WILLKOMMEN BEI JUSTIZ-WORLD.DE!
Sonntag 13.03.2005 19.45 Uhr
Es gibt nur sehr, sehr wenige Studien, die die Frage der "Qualität unserer Rechtsprechung" zum Inhalt haben.
Das ist verständlich, denn schon die Frage, was man denn unter "Qualität" im Falle der Rechtsprechung verstehen will, ist nicht gerade einfach zu beantworten. Eine ehemalige Richterin, jetzt Dozentin an einer Hochschule, die früher als Richterin an einem Amtsgericht in München arbeitete, berichtete mir in einem Interview von dem Ergebnis einer internen Studie, die vor etwa 10 bis 15 Jahren an einem Münchener Amtsgerichts durchgeführt worden war. Das erschütternde Ergebnis dieser Studie: Etwa 10 % der überprüften Urteile an diesem Amtsgericht waren grob rechtsfehlerhaft! Jeder zehnte Bürger, der mit diesem Gericht zu tun hatte, ist also ein "Opfer der Justiz".
BESCHWERDEZENTRUM - RICHTERDATENBANK
Sonntag 13.03.2005 19.30 Uhr
Edda Müller: "Risiko der Falschberatung darf nicht allein beim Anleger liegen".
10.03.2005 - Nach dem spektakulären Urteil des Bundesgerichtshofs zur fehlerhaften Anlageberatung hat der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Verlãngerung der gesetzlichen Verjährungsfristen gefordert. "Wer will, dass die Bürger mehr für die private Altersvorsorge tun, muss das Vertrauen in die Anlageberatung stãrken," sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller." Das Risiko der Falschberatung darf nicht allein beim Anleger liegen."
NACH BGH URTEIL LÄNGERE VERJÄHRUNGSFRISTEN GEFORDERT
Sonntag 06.03.2005
Artikel 1 und 103 Grundgesetz
Verfassungsbeschwerden werden in der überwiegenden Mehrheit der Fälle vom Bundesverfassungsgericht ohne Begründung abgelehnt. In Artikel 1 Absatz 1 GG heißt es : "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu beschützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt". Absatz 3: "Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbat geltendes Recht". Und in Artikel 103 Absatz 1 heißt es: "Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör".
Nun hat es sich bei den Gerichten als gängige Praxis herausgestellt, dass einzelne Richter in selbstherrlicher Ausübung ihres Amtes in vielen Fällen dieses rechtliche Gehör verweigern indem sie Beweisanträge nicht zulassen (Warum das von manchen Rechtsanwälten akzeptiert wird, soll hier nicht erörtert werden) und damit eben gegen Artikel 103 Absatz 1 verstossen und somit die Verfassung unterlaufen.
Wenn nun das höchste deutsche Gericht seit 1993 die gleiche Praxixs anwendet, ist dies nicht nur höchst bedenklich, sondern verstösst eindeutig gegen das GG und somit nicht nur gegen Artikrl 103 sondern auch gegen Artikel 1 des Grundgesetzes. Sollte sich diese Praxis nicht ändern bedeutet dies faktisch das Bürgerinnen und Bürger dieses Staates sich bei Verfassungsbrüchen nicht mehr wehren können und somit im Prinzip das Ende des Rechtsstaates und der demokratischen Grundordnung. Da aber das Bundesverfassungsgericht eben dies garantieren soll, befinden wir uns, meiner Meining nach, in einem ausweglosen Dilemma.
Beitrag von W. K.
Freitag 25.02.2005
In der Rechtsprechung muß wieder Recht gesprochen werden
Die Justiz legt (hier ist in der Regel die zivile Rechtsprechung gemeint) missverständliche aber auch unmissverständliche Gesetze auf ihre eigene Art aus. In manchen Fällen ist praktisch die Rechtsprechung außer Kraft gesetzt. Wer im Zivilrecht einen Prozrss führt, für den ist dies mit unverhälnismäßig hohen Gerichtskosten verbunden, außerdem werden zu viele Bagatellfälle vor Gericht verhandelt, die eigentlich vor ein Schiedsgericht gehören, denn sie binden die kostbare Zeit des Gerichts. Die Gerichtskosten sollten in eine einheitliche Gebühr, unabhängig von der Höhe des Streitwertes, umgewandelt werden.
Wenn Urteile im Namen des Volkes verkündet werden, sollte dies nur geschehen, wenn das Volk auch an der Urteilsfindung beteiligt ist, dies ist zum Beispiel bei Geschworenen Gerichten der Fall.
Alle Richter, insbesondere die höchsten, dürfen nicht mehr ernannt werden, sondern müssen in den Landkreisen gewählt werden, in denen sie tätig werden sollen. Nur die Bundesrichter sollten vom ganzen Volk, für einen überschaubaren Zeitrahmen, gewählt werden.
Rechtsanwälte sollten ihr Honorar nur nach Leistung erhalten.
Das Rechtsberatungsgesetz sollte dahingehend geändert werden, dass nicht jedes Wort auf die"Goldwaage" gelegt werden kann und als Rechtsberatung ausgelegt wird. Zum Beispiel sollte jemand der in einer vergleichbaren Situation gewesen ist, einem anderen seine Erfahrungenm mitteilen dürfen, die ja auch fast immer rechtliche Schritte beinhalten.
Auch muss es möglich sein, wie in anderen Ländern schon lange übliche Praxis, Sammelklagen in allen Bereichen zu führen und nicht nur vor Arbeitsgerichten.
Und noch ein letzter wichtiger Punkt: Wirtschaftlich starke Prozessgegner müssen in einem Verfahren die Beweislast tragen, ( Beweislastumkehr ) da sie ganz andere Möglichkeiten haben als ihr wirtschaftlich schwächerer Gegner.
Ein sehr gutes Beispiel in dem Politik, Wirtschaft (in der Hauptsache Banken) und Justiz, zumindest jetzt noch, Hand in Hand arbeiten, ist der Immobilien Betrug, den manche als den größten Betrug der Nachkriegsgeschichte Deutschlands bezeichnen, weil nach Schätzungen ca. 300.000 -1.000.000 Haushalte davon betroffen sind.
Einige der hier angegebenen Punkte werden nicht nur von uns sondern ebenfalls von führenden Rechtswissenschaftlern vertreten.
Friedrich Dürrenmatt, Zitat: Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat".
Beitrag von C. Z., K-H. A., W. K.
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