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Das gesamte
Material zu diesem Artikel stammt von einem Leser der dies
tatsächlich erlebt hat und noch erlebt !
Montag 01.08.2005 18.00 Uhr
Ein Fall der
Justizwillkür?!
Entscheiden Sie selbst
- erarbeitet von Christel Zank
Wie der Text zu werten und zu lesen ist -
Das farbig geschriebene im Text sind
Bausteine aus Formulierungen des
Schriftverkehrs - Schriftsätzen, Worte aus Gesetzblättern oder
Zitate
aus Ablehnungen und Beschlüsse der Gerichte.
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Information zu „Ein Fall der Justizwillkür“
Sie werden sich gefragt haben, „Was ist aus dem Fall der Justizwillkür geworden. Ist das endlich zum Abschluss gekommen? Oder hat die Organisation vergessen eine Information dazu zu geben.“
Eine Antwort hierauf gibt es. – Das Verfahren läuft noch immer. Die Justizwillkür ist noch immer in vollem Gange und Recht hat der Betreffende noch nicht erhalten.
Wir schreiben den 27.April 2008
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Allgemeines - Vorgeschichte
Der Leser weiß sicherlich, daß es schon 1990 um die Rente ging, die
in der Zukunft nicht gesichert sei. Herr Blüm war damals noch
Bundesminister für Arbeit und Soziales. So machten es Banken und
Bauherren möglich, daß auch Ottonormalverbrauer mit kleinerem und
kleinem Einkommen sich diese Fonds oder Kredite für eine solche
Wohnung leisten konnten. Viele Menschen ließen sich davon
anstecken, man schätzt die Zahl auf etwa 3 Millionen. Diese
Menschen schlossen einen Fond ab oder kauften eine Immobilie
(Wohnung) mit Hilfe von Banken. Diese Banken gingen einen Deal mit
den Treuhändern (Bauherrn) ein. Der wiederum mit den Verkäufern.
Die verkauften ohne Aufklärung und ohne Rechtsberatung diese Fonds
oder Immobilien. Sie schilderten alles in rosaroten Farben. Zumeist
waren es noch Verkäufer oder deren Helfer, die man recht gut
kannte.
In den Jahren kamen die Käufer auf deren Schliche. Die
Wohnungsgröße wurde mit mehr m² angegeben als sie in Wahrheit
hatte. Das Geschäft (Verkauf und Kredit) wurden im Wohnzimmer
abgeschlossen. Die Verkäufer versprachen das Blaue vom Himmel und
hielten sich nicht an die Tatsachen wie - Größe, Lage, Zustand. Der
Kredit würde sich mit der Miete, der Abschreibung und der
Steuerersparnis, selber bezahlen. Die vorgegebene Bank, ohne die
man den Fond oder die Wohnung nicht kaufen konnte, ließ den
Kreditvertrag im Wohnzimmer unterschreiben oder vom Treuhänder. Man
ließ sich auf dieses -sorglos- Geschäft ein, weil man doch die
Aufbesserung der Rente wollte und seien es nur 100 DM. Die Käufer
bekamen den Betrug, der so gut eingefädelt wurde schon bald mit und
wehrten sich. Um ein solches Geschäft geht es in dem nächsten Fall
bei Herrn xxx.
Ende der Einführung
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Erster Teil
- Der Betrug geht weiter
Gerechtigkeit in der Justiz?!
"Herr vergib ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun"
Herr xxx war einer der vielen Immobilienbetrogenen. Er konnte
die
Finanzierung nicht mehr aufrecht halten.
Er mußte den Insolvenzantrag stellen. Sein Haus wurde versteigert.
Er konnte es nicht retten. Außerdem war er Frührentner geworden.
Warum, das kann sich doch jeder selber ausrechnen, der einer
solchen Situation ausgesetzt wurde. Trotzdem wollte er nicht alles
als gegeben hinnehmen. Nun ging der Ärger los. - Das Verfahren geht
nun schon über Jahre und auch sein Wehren gegen
Ungerechtigkeit.
Es geht um den Unterhalt eines Kindes, welches noch studierte. Die
Unterlagen hierzu sind von den entsprechenden Stellen einzusehen
und zu prüfen. Dieses Vorgehen entspricht den Tatsachen und ist
kein erfundenes Märchen.
Beschreibung des Sachverhaltes
Der Geschädigte ist verheiratet und hat zwei Kinder. Die Anträge
zur Insolvenz wurden ordnungsgemäß abgegeben. Er erhielt einen
völlig unerfahrenen Treuhänder. Mit seiner Frau hat er ein
gemeinsames Konto, auf dem das Gehalt seiner Frau und seine Rente
eingehen.
Herr xxx hat zwei Kinder, von denen eines studiert und das andere
noch zur Schule geht. Sein Treuhänder zeigte sein Verhalten in
einer unschönen Art und Weise. Er hielt die Gesetze nicht ein und
handelt ausschließlich willkürlich. Das kann er sich ja auch
leisten, als Jurist gehört er zu den Auserwählten unseres Volkes,
ist sich sicher, daß die Krähen ihn niemals hacken werden.
Allerdings muß man ihm zu gute halten, daß es der Gesetzgeber
versäumt hat, für die oftmals umfangreiche und schwierige Aufgaben
eine gerechte Honorierung vorzusehen. Die Insolvenztreuhänder haben
sich zwischenzeitlich mit einer entsprechenden Verfassungsklage
dagegen gewehrt.
Aber eines muß man bedenken, er muß bei der Wahrheit bleiben und
muß Gesetze einhalten. Er darf nichts beschlagnahmen, was nach den
Gesetzen unpfändbar ist. - (nachzulesen bei §§ 811, 850ff ZPO) So
gilt, daß das unpfändbare Einkommen für den Zeitraum, für den es
geschützt ist, auch unpfändbar ist. Dies gilt aber nicht für den
Treuhänder unseres Opfers xxxx.
Herr xxx schlug eine Erbschaft zu Gunsten seiner Kinder aus, diese
Erbschaft unterlag somit nicht der Insolventmasse und somit auch
nicht dem Insolvenzverfahren. Das paßte aber der
"Insolvenzrechtspflegerin" nicht. Für diese Rechtspflegerin (ist
diese Bezeichnung überhaupt zutreffend) war die Ausübung eines
"grundgesetzlich garantierten Rechts" "gläubigerschädigendes" (im
vorliegenden Fall "betrügerschädigendes" Verhalten), das sie
korrigieren mußte. Sie stellte Ihre persönliche Meinung über
Grundgesetz und Gesetz. Wir wissen ja: "Richter und Rechtspfleger sind unabhängig."
Daß dieser Satz ein Komma enthält und nach dem Komma noch weiter
geht, überfordert anscheinend viele Juristen, denn den Teil nach
dem Komma haben anscheinend nur wenige deutsche Juristen gelesen,
nämlich, daß sie dem Gesetz unterworfen sind. (Perfekte
Legasthenie!)
Die Rechtspflegerin (oder wäre des Ausdruck "Unrechtspflegerin"
zutreffender?) forderte deswegen den Treuhänder auf, den Antrag zu
stellen, daß die Kinder des xxxx bei der Berechnung der
unpfändbaren Einkommen nicht mehr berücksichtigt werden, um damit
zu erreichen, daß mehr gepfändet werden konnte und somit das Erbe
doch den Betrügern in den Rachen geworfen werden konnte. - ( Was
tat nun der Treuhänder?)
Ende erster Teil
⇒⇒⇒2. Teil
⇒⇒⇒ 3. Teil
⇒⇒⇒4.Teil
⇒⇒⇒5.Teil
⇒⇒⇒6.Teil
⇒⇒⇒7.Teil
⇒⇒⇒Hier können Sie eine Zusammenfassun von Teil 1 bis 7 lesen
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